Überprüfung der Ausnahmegenehmigungen
21.01.2020
In Kürze folgen Neuerungen zu den Ausnahmegenehmigungen Ihrer landwirtschaftlichen Fahrzeuge.
Aufgrund dessen bitten wir Sie Ihre bestehenden Genehmigungen §29 auf Gültigkeit zu überprüfen.
Gerne beantragen wir diese Verlängerungen für Sie, wenn Sie uns bis zum 15.02.2020 darüber informieren.
Für Rückfragen stehen Frau Demuth (Oldenburg) und Herr Eggers (Woltersdorf) Ihnen zur Verfügung.