Gerüstet für die Saison?

11.04.2017

Eignet sich die Zeit vor der Saison nicht bestens dafür noch einmal zu prüfen, ob Ihr Mähdrescher/Maishäcksler oder Maschine mit Überbreite (z. B. Güllewagen mit Schleppschlauchgestänge) noch über die gültigen Genehmigungen verfügt? Denken Sie daran keine gültigen Genehmigungen können schwerwiegende Folgen haben!

 

Firma Schmahl steht Ihnen diesbezüglich gerne zur Seite! Wir überprüfen und verlängern Ihre Genehmigungen. Melden Sie sich dazu bei Frau Demuth (Oldenburg) oder bei Herrn Eggers (Woltersdorf).

 

Was braucht mein Fahrzeug?

1. Ausnahmegenehmigung §70 - ausgestellt vom Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr

2. Gutachten für Mähdrescher und Transportwagen - abgezeichnet von der Zulassungsstelle

3. Ausnahmegenehmigung §29 – genehmigt vom ihrem Kreis